Honorare

Honorare

Die Vergütung wird zu Beginn der Aufnahme unserer Tätigkeit mit den Mandanten besprochen. Dabei kommen je nach Einzelfall folgende Abrechnungsmethoden zur Anwendung:

Bei Beratungsmandaten und außergerichtlichen Vertretungen:

Entweder erfolgt die Abrechnung nach den gesetzlichen Regelungen des RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) oder nach individueller Vereinbarung. Je nach Schwierigkeitsgrad und Umfang des Mandats. Alternativ kann in geeigneten Fällen auch ein Pauschalhonorar vereinbart werden.

Die Gebühren für Erstberatungen bewegen sich zwischen € 10,00 bis maximal € 190,00 zzgl. evtl. Auslagen und Mehrwertsteuer bei einem Auftraggeber, soweit dieser ein Verbraucher ist. .

Bei Prozeßvertretungen:

Grundsätzlich erfolgt die Abrechnung nach den gesetzlichen Gebührenregelungen im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, in den meisten Fällen sieht das Gesetz dabei eine Abrechnung anhand von Streitwerten vor.

Bei der Erstellung von Rechtsgutachten:

Grundsätzlich kann hier ein Pauschalhonorar im Einzelfall vereinbart werden. Alternativ ist eine Abrechung auf der Basis eines Zeithonorars möglich.

Ergänzend sind Auslagen entweder einzelfallbezogen oder pauschal zu erstatten. Ferner unterliegen unsere Leistungen der Umsatzsteuer (derzeit 19 %).

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